Das Soldbuch von Günther Roos
Mit der Gefangennahme von Günther Roos verlor auch dessen „Soldbuch“, das ihn auf jedem Schritt seiner Wehrmachtszeit begleitet hatte, seinen Zweck.
Jeder Wehrpflichtige erhielt nach Wiedereinführung der Wehrpflicht im Jahr 1935 mit seiner Erfassung einen „Wehrpass“, in dem neben den persönlichen Daten des Wehrpflichtigen seine Tauglichkeit eingetragen wurde. Das Dokument blieb in den Händen seines Besitzers und musste benutzt werden, um sich gegenüber den Militärbehörden auszuweisen. Wurde der Wehrpflichtige dann aber zum aktiven Dienst eingezogen, wurde der Pass der jeweils zuständigen Einheit übergeben. Der Soldat erhielt stattdessen sein „Soldbuch“, das Soldbuch zugleich als Personalausweis diente.
Ein Passbild des Soldaten wurde an der Vorderseite des Einbands innen befestigt, die Rückseite des Einbands hatte eine Falttasche zum Einlegen von Merkblättern. Bis 1941 lag jedem Soldbuch das Merkblatt „Zehn Gebote für die Kriegführung des deutschen Soldaten“ bei.
Neben der Funktion als Ausweis diente das Soldbuch im deutschen Militärwesen zugleich zahlreichen Zwecken. Es enthielt unter anderem folgende Rubriken: Personendaten, Truppenteil, Anschriften der nächsten lebenden Angehörigen, Nachweis über Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, besondere Bekleidungsvermerke, Besitznachweis über Waffen und Gerät, Impfungen, Brillenstärke, Aufnahme in Standort-, Feld-, Kriegs- oder Reservelazarett mit Kennzeichnung des Grundes, Besoldungsnachweise, Auszeichnungen und Beurlaubungen über fünf Tage.
Aufgrund dieser zahlreichen Eintragungen zeichnete ein Soldbuch bis ins Detail den Weg jedes Soldaten nach. Jede Einheit, jede Beförderung, jede Verwundung, jede neue Besoldungsgruppe oder jeder einzelne Urlaub wurde hier ebenso dokumentiert wie jedes einzelne ausgegebene Kleidungsstück, jedes Gerät und natürlich die Waffen.